Immobilienrecht

Dr. Dietmar Kerschbaumer, MBL:
Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Baurecht in Niederösterreich und Wien.

Dr. Kerschbaumer ist Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Baurecht in Waidhofen/Ybbs und Wien.

Die Begriffe Immobilienrecht und Baurecht sind umgangssprachlich weit zu verstehen. Oft werden mit dem Begriff Immobilienrecht Sachverhalte umschrieben, die sich mit dem An- und Verkauf von Immobilen befassen. Unter dem Begriff Baurecht hingegen versteht man nahezu alle privat- und öffentlich-rechtlichen Sachverhalte, welche die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden betreffen.

Im Fokus steht aber meist der An- und Verkauf einer Immobilie, sowie die Bautätigkeit selbst. Rechtliche Fragen treten daher meist im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung (Kaufanbot, Vorvertrag, Kaufvertrag, Treuhandvereinbarung, Bauvertrag, Werkvertrag, etc.) oder beim Umgang mit Verzug am Bau bzw. Baumängeln (Umgang mit Baumängeln, Gewährleistung, Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, etc.) auf.

  • Rechtsanwalt und Spezialist für Baurecht und Immobilienrecht
  • Beratung auf Augenhöhe mit jahrelanger Erfahrung
  • Büros in Waidhofen/Ybbs und Wien

Beratung für Immobilien- und Baurecht

Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall! Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch beim Spezialisten für Bau- und Immobilienrecht.

Professionelle Beratung vom Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Bautätigkeit

Dr. Kerschbaumer bietet sowohl privaten als auch institutionellen Mandanten eine professionelle Beratung in allen Aspekten rund um die Immobilie und die Bautätigkeit. Das beginnt bei der Beurteilung der Chancen und Risiken der Immobilientransaktion und geht über die Unterstützung bei (Kauf)Vertragsverhandlungen, der Gestaltung von Liegenschaftsverträgen, der Übernahme von Treuhandschaften, der rechtlichen Beratung während der Bauphase, bis hin zur Unterstützung beim Umgang mit Verzug am Bau und auftretenden Baumängeln, sowie der Vertretung bei einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung (Bauprozess).

Beurteilung Immobilientransaktion (Due Diligence)

Kaufanbot / Vorvertrag

Kaufvertrag und Treuhandschaft

Bauverträge (Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag, Werkverträge, etc.)

Immobilien- und Baurecht

Sie haben Interesse an einem Grundstück oder einer Immobilie bzw. planen eine solche zu erwerben? Rechtsanwalt Dr. Kerschbaumer berät Sie über Chancen und Risiken der geplanten Transaktion und prüft im Rahmen einer sogenannten Due Diligence Prüfung die rechtlichen Risiken, die damit verbunden sind. Weiters prüft bzw. erstellt er für Sie ein Kaufanbot und gegebenenfalls auch einen Vorvertrag bzw. wenn gewünscht auch einen Optionsvertrag.

Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie

Sie haben sich für ein Grundstück oder eine Immobilie entschieden und möchten diese erwerben? Dr. Kerschbaumer erstellt für Sie den Kaufvertrag, übernimmt die Treuhandschaft und sorgt letztlich für die grundbücherliche Durchführung der Transaktion. Nicht jeder Immobilienkauf ist aber gleich komplex, weshalb Dr. Kerschbaumer flexible Leistungspakete anbietet, die er gerne auf Ihr persönliches Vorhaben hin anpasst. Sollten Sie detailliertere Informationen zum Thema Immobilienkaufvertrag benötigen, finden Sie hier einen guten Überblick.

Vertragserstellung

In der Regel beauftragt der Käufer den Rechtsanwalt mit der Vertragserstellung, der Verkäufer lässt daraufhin den Kaufvertragsentwurf prüfen. Das ist für juristische Laien oftmals keine einfache Aufgabe. Dr. Kerschbaumer unterstützt daher auch gerne die Verkäuferseite. Er prüft für Sie den Vertragsentwurf und gibt Ihnen eine professionelle Einschätzung, welche Klauseln akzeptabel sind und welche nicht im Vertrag aufgenommen werden sollten. Auf Wunsch verhandelt Dr. Kerschbaumer für Sie auch direkt mit der Käuferseite bzw. dem beauftragten Treuhänder, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht
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Bauträger: Ankauf einer Liegenschaft

Sie sind Bauträger und benötigen rechtliche Unterstützung beim Ankauf der passenden Liegenschaft, während der Bauphase bzw. der Verwertung des Bauprojektes? Dr. Kerschbaumer steht Ihnen gerne zur Seite. Er berät Sie beim Ankauf der passenden Liegenschaft, unterstützt Sie bei der Vertragserstellung mit den ausführenden Unternehmen und erstellt die Kaufverträge unter Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG). Außerdem übernimmt er die Treuhandschaften und sorgt für die grundbücherlichen Durchführungen Ihrer Transaktion.

Beim Kauf vom Bauträger ist der Kaufvertrag und somit auch der Vertragserrichter, sowie der Treuhänder meist schon im Voraus fixiert, da der Bauträger diese beauftragt. Sollte Dr. Kerschbaumer nicht der Vertragserrichter sein, prüft dieser gerne für Sie die vom Bauträger vorgegebenen Vertragsunterlagen samt Beilagen (insbesondere Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten etc.) und gibt Ihnen eine professionelle Einschätzung, welche Klauseln akzeptabel sind und welche nicht im Vertrag aufgenommen werden sollten. Auf Wunsch verhandelt Dr. Kerschbaumer für Sie auch direkt mit dem Bauträger bzw. dem beauftragten Treuhänder, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Unentgeltliche Weitergabe von Grundstücken, Immobilien oder Landwirtschaften

Sie möchten ein Grundstück, eine Immobilie oder eine Landwirtschaft unentgeltlich (innerhalb der Familie) weitergeben? Dr. Kerschbaumer unterstützt Sie auch in diesen Fällen und erstellt für Sie den Schenkungsvertrag oder den landwirtschaftlichen Übergabevertrag und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Transaktion. Natürlich unterstützt Sie Dr. Kerschbaumer in diesem Zusammenhang auch bei erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. bei der Erstellung von allenfalls notwendigen Erbverzichten, etc.

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Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Baurecht gesucht?

Neubau Errichtung oder Sanierung eines Bestandsobjekts

Sie haben eine Liegenschaft erworben und stehen nun vor der Herausforderung einen Neubau zu errichten bzw. ein Bestandsobjekt zu sanieren? Dr. Kerschbaumer berät Sie gerne bei der Verhandlung und Ausgestaltung mit Architekten, Generalunternehmen, sowie ausführenden Unternehmen und unterstützt Sie laufend bei anfallenden Rechtsfragen am Bau.

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Vertragserrichtung für Bauträger, Architekten, Generalunternehmer oder Werkunternehmer

Sie sind Bauträger, Architekt, Generalunternehmer oder Werkunternehmer? Gerne unterstützt Dr. Kerschbaumer auch Sie bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Verträgen und steht Ihnen laufend bei anfallenden Rechtsfragen am Bau zur Seite.

Mängel oder Verzug in der Bauphase

Sie haben eine Liegenschaft oder Immobilie gekauft, eine Immobilie errichtet oder saniert und bemerken im Zuge der Bauphase Baumängel oder es kommt zum Verzug von Leistungen durch die ausführenden Unternehmen? Möglicherweise haben Sie das jeweilige Gewerk bereits übernommen und bemerkten erst im Anschluss Baumängel? Dann sind Sie sicher nicht alleine mit dieser Problematik. Baumängel sind ärgerlich, kommen aber regelmäßig vor und stellen einen der häufigsten Gründe für juristische Auseinandersetzungen dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Konstellationen, wie ausführende Unternehmen in Verzug mit ihren Leistungen geraten können und dadurch eine Vielzahl von rechtlichen Problemen (welche Folgen hat der Verzug, wer trägt allfällige Schäden in dem Zusammenhang, etc.) auslösen. Diese Themen sind in der Regel recht komplex, da nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch bautechnisches Know-how benötigt wird. Dr. Kerschbaumer konnte sich, neben seiner juristischen und technischen Ausbildung, auch durch seine jahrelange berufliche Praxis sachkundiges Wissen und qualifizierte Erfahrung in diesen Themen aneignen und hält auch regelmäßig Vorträge zu diversen Problemstellungen in diesem Zusammenhang. Sollten Sie detailliertere Informationen zum Thema Verzug am Bau oder Baumängel im Allgemeinen benötigen, finden Sie hier einen guten Überblick.

Sie sind Bauträger, Architekt, Generalunternehmer oder Werkunternehmer? Natürlich unterstützt Dr. Kerschbaumer auch Sie im Umgang mit Verzug am Bau und Baumängeln und vertritt Sie in einem allfälligen Bauprozess.

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