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Rechtsschutz im Familienrecht: Wichtige Informationen und Tipps

Das Familienrecht umfasst einige der sensibelsten und potenziell konfliktreichsten Rechtsbereiche, die oft tiefgreifende persönliche und finanzielle Folgen haben. Dr. Kerschbaumer, Ihr Experte im Familienrecht in Waidhofen/Ybbs und Wien, erklärt, wie ein Rechtsschutz im Familienrecht Sie unterstützen kann und warum er so wichtig ist.

 

Was ist Familienrechtsschutz?

Der Familienrechtsschutz ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die sich auf rechtliche Streitigkeiten im Bereich des Familienrechts konzentriert. Dies umfasst eine Vielzahl von Themen, von der Eheschließung über Trennung und Scheidung bis hin zu Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Trotz seiner Bedeutung wird Familienrechtsschutz oft missverstanden oder ist nicht weit verbreitet, da viele Standard-Rechtsschutzversicherungen diese Art von Deckung nicht automatisch einschließen.

 

Warum ist ein Familienrechtsschutz wichtig?

  • Finanzielle Absicherung: Familienrechtliche Auseinandersetzungen können schnell sehr teuer werden, insbesondere wenn sie vor Gericht enden. Ein Rechtsschutz kann helfen, die finanziellen Belastungen solcher Verfahren zu mindern.
  • Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung: Mit einem Rechtsschutz haben Sie Zugang zu spezialisierten Anwälten, die Sie in familienrechtlichen Fragen kompetent unterstützen können.
  • Emotionale Entlastung: Konflikte im Familienrecht sind oft emotional belastend. Rechtlicher Beistand kann helfen, die Situation zu objektivieren und zu einer schnelleren Lösung beizutragen.

Brauchen Sie Unterstützung im Familienrecht?

Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer für eine umfassende Beratung zu Ihren Optionen und zum besten Schutz für Ihre speziellen Bedürfnisse.

Wer ist im Familienrechtsschutz versichert?

Die Definition der mitversicherten Personen im Familienrechtsschutz kann variieren, umfasst jedoch typischerweise:

  • Versicherungsnehmer: Die Person, die die Versicherung abschließt.
  • Ehegatten/Lebensgefährten: In vielen Policen mitversichert, müssen jedoch oft explizit eingeschlossen werden.
  • Kinder: Minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden und kein eigenes Einkommen haben.
  • Weitere Angehörige: In manchen Policen können auch weitere im Haushalt lebende Personen wie Großeltern oder Au-pairs eingeschlossen sein.

 

Was wird nicht abgedeckt?

Wichtig zu beachten ist, dass bei vielen Standard-Rechtsschutzversicherungen gerichtliche Familienstreitigkeiten, insbesondere Scheidungsverfahren, oft nicht abgedeckt sind. Hierfür ist meist ein spezieller Zusatzbaustein im Bereich Erb- und Familienrecht erforderlich.

 

Fazit

Obwohl Familienrechtsschutz in vielen Rechtsschutzversicherungen nicht standardmäßig enthalten ist, stellt er eine wichtige Ergänzung dar, die Sie vor den unvorhersehbaren Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen schützt. Dr. Kerschbaumer empfiehlt, die spezifischen Bedingungen und Einschränkungen des gewählten Rechtsschutzangebotes sorgfältig zu prüfen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Familienrecht? Dr. Kerschbaumer steht Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt zur Seite, um Sie durch komplexe rechtliche Herausforderungen zu führen und Ihre Rechte zu wahren

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