Krankenstandsmissbrauch: Ersatz von Detektivkosten

Hat ein Arbeitgeber ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Arbeitnehmer einen Krankenstand nur vortäuscht, ist ihm zuzugestehen, dass er sich durch den Einsatz einer Detektei Klarheit verschafft.

Hat ein Arbeitgeber ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Arbeitnehmer einen Krankenstand nur vortäuscht, ist ihm zuzugestehen, dass er sich durch den Einsatz einer Detektei Klarheit verschafft. Werden in der Folge tatsächlich Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Krankenstand nachgewiesen, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Ersatz der aufgelaufenen Detektivkosten verlangen. Auch wenn bereits am ersten Überwachungstag ein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden konnte, sind auch die Kosten für die Überwachung am zweiten und dritten Tag zu ersetzen, weil ein nicht ausreichend abgesichertes Überwachungsergebnis vor Gericht oft durch nicht odernschwer zu widerlegenden Ausflüchten und Ausreden in Zweifel gezogen wird.

OGH 25.03.2021, 8 ObA 8/21s

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