Leitungswasserschaden: Versicherung zahlt nicht

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Leitungswasserschaden – Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Ein Wasserschaden in Ihrem Zuhause kann erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten verursachen. Doch die Situation wird noch schwieriger, wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigert. Dieser Blogbeitrag von Dr. Kerschbaumer, Ihrem Anwalt für Versicherungsrecht in Waidhofen/Ybbs und Wien, bietet wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, wenn Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung sich weigert, für einen Wasserschaden aufzukommen.

 

Ursachen und Versicherungsschutz bei Wasserschäden

Wasserschäden können durch verschiedene Ursachen entstehen, darunter Leitungswasserschäden, Rückstau aus der Kanalisation oder Elementarschäden wie Hochwasser. Welche Versicherung letztendlich zahlt, hängt stark von der Ursache des Schadens und den spezifischen Bedingungen Ihrer Polizze ab:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt in der Regel Schäden am Gebäude durch Leitungswasser.
  • Hausratversicherung: Übernimmt Schäden an beweglichen Gegenständen in der Wohnung oder im Haus.
  • Elementarschadenversicherung: Wichtig für Schäden durch Hochwasser oder ähnliche Naturereignisse, wenn zusätzlich abgesichert.

 

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Gründe, warum eine Versicherung die Kostenübernahme verweigern könnte, sind vielfältig:

  • Nicht gedeckte Risiken: Das Schadensereignis (z.B. Rückstau oder Hochwasser) ist nicht in Ihrer Polizze eingeschlossen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
  • Verletzung der Sorgfaltspflicht: Wenn nach dem Schadenseintritt notwendige Maßnahmen unterlassen wurden (z.B. das Absperren der Wasserzufuhr).

Stoßen Sie auf Widerstand bei Ihrer Versicherung?

Nehmen Sie Kontakt mit Dr. Kerschbaumer auf, um Ihre Situation zu besprechen und professionelle Unterstützung zu erhalten.

Warum professionelle rechtliche Unterstützung wichtig ist

Ein erfahrener Anwalt kann entscheidend sein, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Besonders in komplexen Fällen, wie bei der Ablehnung von Schadensansprüchen durch die Versicherung, bietet sich rechtlicher Beistand an. Dr. Kerschbaumer verfügt über das notwendige Fachwissen im Versicherungsrecht, um Sie effektiv zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

 

Handlungsempfehlungen bei Streitigkeiten mit der Versicherung

  1. Dokumentation des Schadens: Dokumentieren Sie den Schaden umfassend durch Fotos und detaillierte Beschreibungen.
  2. Kommunikation mit der Versicherung: Setzen Sie Ihre Versicherung schriftlich über den Schaden in Kenntnis und fordern Sie eine klare Stellungnahme zu den Gründen der Ablehnung.
  3. Einschaltung eines Ombudsmannes: Bei anhaltenden Problemen kann ein Ombudsmann helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  4. Rechtliche Unterstützung: Ein Anwalt kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen und bei Bedarf eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

 

Fazit

Wenn Ihre Versicherung nicht für einen Wasserschaden aufkommt, ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln. Die richtige Dokumentation und frühzeitige rechtliche Beratung können entscheidend sein, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Benötigen Sie Unterstützung oder haben weitere Fragen zum Thema Wasserschäden und Versicherungsleistungen? Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer noch heute, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

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