Scheidung und Hausaufteilung in Österreich: Was Sie wissen müssen
Die Entscheidung zur Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragestellungen, insbesondere wenn gemeinsames Eigentum wie ein Haus beteiligt ist. Dr. Kerschbaumer, Ihr erfahrener Scheidungsanwalt in Waidhofen/Ybbs und Wien, bietet umfassende Unterstützung, um die Aufteilung Ihres Eigentums während des Scheidungsprozesses gerecht und reibungslos zu gestalten.
Grundlagen der Vermögensaufteilung
In Österreich wird die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der während der Ehe angesammelten Ersparnisse durch die §§ 81 ff des Ehegesetzes geregelt. Zum Gebrauchsvermögen zählen sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen, die den Ehepartnern während der Ehe gedient haben, einschließlich Hausrat und die Ehewohnung oder ein gemeinsames Haus.
Ehevertrag und Gütertrennung
Ein Ehevertrag kann erhebliche Vorteile bieten, wenn es um die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung geht. Dies ist besonders wichtig, wenn einer der Partner Immobilien wie ein Haus in die Ehe eingebracht hat:
- Ohne Ehevertrag: Es gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, wobei das eheliche Vermögen geteilt wird.
- Mit Ehevertrag: Es können spezifische Regelungen getroffen werden, die das eingebrachte Vermögen schützen.
Sind Sie besorgt über die Aufteilung Ihres Hauses bei einer Scheidung?
Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer, um einen Beratungstermin in Waidhofen/Ybbs oder Wien zu vereinbaren und Ihre Optionen zu besprechen.
Was geschieht mit einem Haus, das vor der Ehe gekauft wurde?
Ein Haus, das von einem Partner vor der Ehe erworben wurde, kann unter bestimmten Umständen in die Vermögensaufteilung einfließen. Die österreichische Gesetzgebung strebt auch hier eine gerechte Verteilung an, unabhängig von der ursprünglichen Eigentümerschaft.
Verkauf oder Auszahlung des Hauses bei Scheidung
Sollte einer der Partner das Haus nicht übernehmen können, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Verkauf der Immobilie und Teilung des Erlöses.
- Auszahlung eines Partners, wenn der andere das Haus behalten möchte und finanziell dazu in der Lage ist.
- Zwangsversteigerung, wenn keine Einigung erzielt werden kann.
Berechnung der Ausgleichszahlungen
Die Ausgleichszahlungen werden nach dem Prinzip der Billigkeit berechnet und sollen sicherstellen, dass beide Partner gerecht behandelt werden. Hierbei werden der Marktwert der Immobilie und die finanziellen Verhältnisse beider Partner berücksichtigt.
Zusammenfassung
Die Aufteilung eines Hauses bei einer Scheidung folgt in Österreich klaren gesetzlichen Regelungen, die darauf abzielen, eine faire Verteilung zu gewährleisten. Dr. Kerschbaumer nutzt seine umfassende Erfahrung, um Sie durch diese komplexen rechtlichen Prozesse zu führen und Ihre Rechte effektiv zu vertreten.