Vermögensaufteilung bei Scheidung ohne Ehevertrag: Was Sie wissen müssen
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich, besonders wenn kein Ehevertrag existiert. In Österreich wird das Vermögen der Ehepartner in diesem Fall nach bestimmten gesetzlichen Regelungen aufgeteilt. Dr. Kerschbaumer, Ihr Experte für Familienrecht in Waidhofen/Ybbs und Wien, erläutert die wichtigsten Aspekte der Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag und wie Sie sich am besten auf diese Situation vorbereiten können.
Zugewinnausgleich bei Scheidung
Wenn kein Ehevertrag vorliegt, gilt in Österreich der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Partner sein vor der Ehe erworbenes Vermögen behält. Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, muss jedoch gerecht aufgeteilt werden. Dies betrifft sowohl das gemeinsam erworbene Vermögen als auch die Schulden. Der Zugewinnausgleich orientiert sich dabei am Vermögenszuwachs während der Ehe:
- Immobilien: Immobilien, die während der Ehe erworben wurden, müssen aufgeteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob einer der Partner Alleineigentümer ist. Geerbte Immobilien sind jedoch ausgenommen, sofern sie nicht wesentlich im Wert gesteigert wurden.
- Erbschaften: Wurde eine Immobilie geerbt, so bleibt diese in der Regel außen vor. Nur Wertsteigerungen durch Renovierungen fließen in den Zugewinnausgleich ein.
Kredite und Finanzierungen
Häufig ist eine Immobilie noch nicht abbezahlt, wenn es zur Scheidung kommt. In diesem Fall bleibt grundsätzlich derjenige Partner für die Kreditrückzahlung verantwortlich, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass beide Ehepartner gemeinsam haften, wenn sie beide als Kreditnehmer fungieren:
- Gesamtschuld: Beide Partner können für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden. Nach der Zahlung hat der zahlende Partner einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.
- Verhandlung mit der Bank: Bei einer Übernahme der Immobilie durch einen Partner muss die Bank zustimmen, den anderen von der Haftung zu entbinden.
Stehen Sie vor einer Scheidung ohne Ehevertrag und sind unsicher über die Vermögensaufteilung?
Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer, um Ihre Rechte zu verstehen und eine faire Aufteilung Ihres Vermögens sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen und Gütertrennung
In Österreich wird bei einer Scheidung ohne Ehevertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Ehegesetz (EheG) verfahren. Der gesetzliche Güterstand ist die Gütertrennung, wobei jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen verwaltet und auch nur für die eigenen Schulden haftet.
Möglichkeiten der Vermögensaufteilung
- Realteilung: Teilen der Immobilie in separate Wohneinheiten, was jedoch selten praktikabel ist.
- Verkauf des Hauses: Oft entscheiden sich die Partner, das Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.
- Auszahlung: Ein Partner kauft den anderen aus und übernimmt die Immobilie komplett.
- Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Haus öffentlich versteigert werden.
Fazit
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ohne Ehevertrag erfordert eine genaue Betrachtung der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Eine sachkundige rechtliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Interessen zu wahren und eine gerechte Lösung zu finden.
Benötigen Sie Hilfe bei der Vermögensaufteilung oder haben Fragen zum Scheidungsrecht? Dr. Kerschbaumer steht Ihnen mit umfassender Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu führen