Scheidung und das gemeinsame Haus: Was Sie wissen müssen
Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung, sondern wirft auch viele rechtliche Fragen auf, besonders wenn es um das gemeinsame Haus geht. Dr. Kerschbaumer, Ihr erfahrener Anwalt für Familienrecht in Waidhofen/Ybbs und Wien, erklärt die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner ein Haus besitzen und sich scheiden lassen.
Güterstand und Zugewinnausgleich
In Österreich leben Ehepartner ohne Ehevertrag automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
- Vor der Ehe: Jeder Partner behält sein vor der Ehe erworbenes Vermögen.
- Während der Ehe: Vermögen, das während der Ehe erworben wird, gehört beiden Partnern gemeinsam.
- Bei der Scheidung: Es erfolgt ein Zugewinnausgleich, bei dem das Anfangs- und Endvermögen gegenübergestellt wird. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt an den anderen, sodass beide am Ende gleich viel Vermögen haben.
Das gemeinsame Haus bei der Scheidung
Wenn Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie mit dieser Immobilie im Falle einer Scheidung umgegangen werden kann:
- Realteilung: Theoretisch kann das Haus in zwei unabhängige Wohneinheiten aufgeteilt werden, was jedoch selten praktikabel und auch faktisch oft unmöglich ist.
- Verkauf des Hauses: Oft entscheiden sich die Parteien dazu, das Haus zu verkaufen und den Erlös entsprechend der Eigentumsanteile aufzuteilen.
- Auszahlung eines Partners: Ein Partner kann das Haus übernehmen und den anderen auszahlen, vorausgesetzt, die Bank stimmt der Übernahme der Schulden zu.
- Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Teilungsversteigerung angestrebt werden, wobei das Haus öffentlich versteigert wird.
Unsicher, wie Sie mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung umgehen sollen?
Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer für eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung.
Kredite und finanzielle Verpflichtungen
Bei einem noch nicht abbezahlten Hauskredit sind beide Ehepartner, sofern sie als Kreditnehmer eingetragen sind, gegenüber der Bank in der Pflicht. Nach der Scheidung können Arrangements getroffen werden, dass:
- Der im Haus verbleibende Partner den Kredit alleine weiterführt.
- Beide Partner den Kredit weiterhin gemeinsam bedienen.
- Der Kredit vorzeitig aufgelöst und durch einen neuen Kreditvertrag abgelöst wird.
Steuerliche Aspekte
Bei der Übertragung von Immobilieneigentum im Rahmen einer Scheidung sind auch steuerliche Aspekte zu beachten:
- Immobilienertragsteuer: Diese fällt an, wenn das Haus ab der Anschaffung oder Fertigstellung nicht für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz oder durchgehend für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung als Hauptwohnsitz genutzt wurde bzw. das Haus nicht selbst oder als Auftraggeber von Dritten hergestellt wurde.
- Grunderwerbsteuer: Die Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner ist im Zuge einer Scheidung oder eines Aufteilungsverfahrens steuerlich begünstigt.
Fazit
Die Entscheidung, wie mit einem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung umgegangen wird, hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der finanziellen Situation der Partner und ihrer zukünftigen Lebenspläne. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Scheidung und der Regelung von Immobilienangelegenheiten? Dr. Kerschbaumer steht Ihnen mit seiner Expertise im Familien- und Immobilienrecht zur Seite, um Ihnen durch diesen schwierigen Prozess zu helfen