Scheidung Unterhalt Ehepartner

Scheidung Unterhalt Ehefrau

Unterhaltsansprüche nach der Scheidung: Was Sie wissen müssen

Die Regelung des Unterhalts nach einer Scheidung ist ein zentraler Aspekt des Familienrechts, der oft zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Dr. Kerschbaumer, Ihr Experte im Familienrecht in Waidhofen/Ybbs und Wien klärt Sie über die wichtigsten Aspekte des Unterhaltsrechts für Ehepartner nach einer Scheidung auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Rechte sichern können.

 

Grundlagen des Unterhaltsanspruchs

Nach österreichischem Recht besteht die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche vertraglich zu regeln. Geschiedene Paare können demnach frei vereinbaren, ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, greifen gesetzliche Regelungen, die je nach den Umständen der Scheidung variieren können:

  • Scheidungen mit Schuldausspruch: Der Unterhaltsanspruch hängt hier vom Grad des Verschuldens ab. Ist ein Partner allein oder überwiegend schuldig, kann von ihm Unterhalt gefordert werden, sofern seine Einkünfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs des anderen Ehegatten nicht ausreichen.
  • Scheidungen ohne Schuldausspruch: In diesem Fall hat grundsätzlich kein Partner einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen, es sei denn, es besteht eine Bedürftigkeit aufgrund von Kindererziehung oder anderen Gründen.

 

Einvernehmliche Scheidung und Unterhalt

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Parteien den Unterhalt frei aushandeln. Diese Vereinbarungen sind flexibel und können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Es wird jedoch empfohlen, solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Sind Sie unsicher bezüglich Ihrer Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung?

Kontaktieren Sie Dr. Kerschbaumer für eine umfassende Beratung und Vertretung in Unterhaltsfragen.

Unterhaltsberechnung

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Ehepartner und wird oft als Prozentsatz des Nettoeinkommens berechnet:

  • Kein eigenes Einkommen: Häufig erhält der unterhaltsberechtigte 33 Prozent des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen.
  • Eigenes Einkommen vorhanden: Der Unterhalt berechnet sich aus 40 Prozent des gemeinsamen Gesamtnettoeinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens der unterhaltsberechtigten Person.

 

Rolle des Familienrechtsanwalts

Ein erfahrener Familienrechtsanwalt kann entscheidend dazu beitragen, faire und gerechte Unterhaltsvereinbarungen zu treffen oder bestehende Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Dr. Kerschbaumer unterstützt Sie dabei, die oft komplexen Regelungen des Unterhaltsrechts zu verstehen und Ihre Ansprüche effektiv zu vertreten.

 

Fazit

Der Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens der Ehepartner, der Dauer der Ehe und der Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine rechtzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, Ihre finanziellen Interessen während und nach der Scheidung zu schützen.

Brauchen Sie professionelle Unterstützung bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen? Dr. Kerschbaumer steht Ihnen mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine angemessene Unterhaltsregelung zu sichern.

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